Antisemitismus im NS-Staat: Vortrag über die NS-Gesetzgebung zu „Rassenschande“

Am Dienstag, 30.01.2024, fanden sich die Schülerinnen und Schüler der J2 im Musiksaal zusammen. Eingeladen war der Historiker Kevin Schmidt, Doktorand an der Universität Heidelberg, der einen Vortrag über Antisemitismus in der Zeit des Nationalsozialismus hielt. Dazu zeigte er am Beispiel ausgewählter Quellen, wie die Nürnberger Rassengesetze umgesetzt wurden. Die Themen Antisemitismus und Nürnberger Rassengesetze wurden bereits als Bestandteil der NS-Ideologie im Geschichtsunterricht behandelt.

Die Nürnberger Gesetze traten 1936 in Kraft und bestanden zum einen aus dem Blutschutzgesetz, das Ariern verbot, mit Juden Beziehungen und Ehen einzugehen, und zum anderen aus dem Reichsbürgergesetz, das Juden als Staatsangehörige ohne politische Rechte einordnete.

Herr Schmidt präsentierte den Schülerinnen und Schülern Fallbeispiele von Gerichtsprozessen – unter anderem aus dem Gericht Karlsruhe oder dem Sondergericht Mannheim -, die Rassenschande verfolgten. Die Auswertung der Prozesse zeigte, dass die jeweiligen Richter Spielraum im Strafmaß hatten und dementsprechend teilweise härter oder schwächer bzw. dem Gesetz entsprechend urteilten. Die Fälle der milde bestraften Angeklagten wurden jedoch meist an höhere Instanzen wie das Reichsgericht weitergeleitet, was in der Regel zu härterer Bestrafung führte.

Anschließend an den Vortrag bekamen die Schülerinnen und Schüler in einer Diskussionsrunde die Möglichkeit, ihre Gedanken und Meinungen zu äußern. Unter anderem wurde die Frage behandelt, inwieweit die Richter an den Schicksalen der Opfer schuldig waren.

Besonders interessant und aktuell war der Vortrag von Herrn Schmidt vor dem Hintergrund der aktuellen Situation im Nahen Osten und der damit verbundenen politischen Lage in Deutschland.

Lena Mutzhaus und Alina Ramminger